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Den Leistungen der Philipp Industrievertretungen in D-57319 Bad Berleburg Arfeld, Stedenhofstraße 15, Niederlassung der Philipp OOO, Uralskaya Ulitza 1, RUS-199155 St. Petersburg (im weiteren Text Philipp genannt), liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber Vertragsinhalt. Abänderungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind ausschließlich nach schriftlichem Anerkenntnis verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen bzw. in Kenntnis entgegenstehender Vertragsbedingungen die Leistung erbracht wird.
1. Inhalt der Leistung der Philipp ist die Vertretung von Unternehmen in Russland, der aktive Vertrieb, die Informationsbeschaffung in Form von Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen, Produktanalysen, Benchmarking, Konzeptionierung von Vertriebs- und Marketingstrategien, Firmenadressrecherchen, Firmenbackgroundrecherchen, Akquisition von Neukunden sowie Vertriebs- und Geschäftspartnervermittlung, sowie alle Dienste rund um den Vertrieb in Russland. Weitere Dienstleistungen bei Gründung von Firmenniederlassungen sind die Analyse und Bewertung von Standorten, Vermittlung von Objekten, Vermittlung von Partnern, sowie die Vermittlung von Personal.
2. Vertraulichkeit, Datenschutz, Verwertung: Alle Dienste sind für den Eigenbedarf des Kunden oder für Unternehmen bestimmt, zu denen ein Beteiligungsverhältnis von mindestens 50 % besteht. Jede weitere kommerzielle Nutzung seitens des Kunden, gleichgültig in welcher Form, ist nicht zulässig. Die Urheberrechte an den Informationen bleiben vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt die von Philipp recherchierten Informationen an Dritte weiterzugeben. Philipp ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Philipp ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Philipp alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig, unverzüglich und ohne erschwerende Umstände vorgelegt oder mitgeteilt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die an sich oder in Ihrer Relevanz erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat organisatorisch sicher zu stellen, das die entsprechende Kommunikation personell und technisch einwandfrei und ohne Verzug funktioniert. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht oder nur eingeschränkt, ist Philipp von der Pflicht zur Leistungserbringung frei und behält den Anspruch auf volle Vergütung. Weitergehende Ansprüche von Philipp, etwa auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
4. Haftung: Philipp verpflichtet sich, die angebotenen und durch den Kunden in Auftrag gegebenen Dienstleistungen nach bestem Gewissen und mit Sorgfalt auszuführen. Jedoch wird sowohl für die Richtigkeit der Informationen und Daten als auch für aus fehlerhaften Daten, Informationen sowie im weiteren Verlauf oder in Folge entstandene Fehler, Fehleinschätzungen oder Schäden, sowie das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses generell keine Haftung übernommen. Die gesetzliche Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Für Leistungen Dritter (Druckereien, Importagenturen, Vermieter) haften wir nicht. Im (bisher nicht aufgetretenen) Fall eines Problems vertreten wir Dritten gegenüber natürlich Ihre Interessen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die doppelte Höhe der Vergütung beschränkt.
5. Wettbewerbsverbot: Während der Laufzeit der Beauftragung verpflichtet sich Philipp, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Russland auch nur potentiell in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen. Hinweise darauf, welche Unternehmen der Auftraggeber im Einzelnen zu seiner Konkurrenz zählt, obliegen dem Auftraggeber.
6. Vergütung: Die Vergütung ist für Einzelleistungen im Voraus, Personalleistungen halbjährlich im Voraus und Vertretungsleistungen 50% im Voraus und 50% vor Laufzeitende zahlbar. Rechnungen sind nach Rechnungserteilung innerhalb von 14 Tagen fällig, es sei denn, dass im jeweiligen Vertrag andere Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Rechnungen für vermittelte Leistungen Dritter oder Kosten im Zusammenhang mit Tagessätzen oder Reisen oder sonstige Einzelleistungen sind vollständig im Voraus zahlbar. Es gelten die auf www.philip.ph veröffentlichten Tagessätze und Preise, soweit keine ausdrückliche, schriftliche andere Vereinbarung getroffen wurde. Werden trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt und angemessenen Aufwands keine rechercherelevanten Dokumente ermittelt, so ist dennoch die volle Vergütung zu zahlen. Kann der Auftrag von Philipp nicht in der mit dem Kunden vereinbarten und vertraglich festgelegten Zeit fertiggestellt werden, so ist vom Kunden trotzdem die volle im Vertrag aufgeführte Vergütung zu bezahlen. In begründeten Ausnahmefällen behält sich Philipp das Recht vor, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung weitere Gebühren vom Kunden zu verlangen. Diese übersteigen jedoch niemals 30 % des vereinbarten Gesamt-Nettobetrages der Vergütung. Der Kunde kann hierfür von Philipp eine schriftliche Begründung verlangen. Der Kunde ist jedoch zur Zahlung des zusätzlichen Betrages verpflichtet. Rechnungsbeträge für Sachleistungen, oder Rechnungen, die auch Sachleistungen enthalten sind mit Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Falle einer erheblichen Negativbeurteilung des Zahlungsverhaltens eines Kunden (Überziehung von Zahlungsfristen, Nichteinhaltung von Zusagen, insbesondere natürlich auch Insolvenz) werden sämtliche Beauftragungen umgehend zur Zahlung, ggf. auch im Voraus, fällig. Sämtliche im Angebot angegebenen Lieferfristen beziehen sich auf die Einlieferung bei den jeweiligen Postämtern. Anfallende Versandkosten trägt der Kunde. Geleistete Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift des vollen Betrages auf unseren Konten als erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 9% (neun Prozent) von der Vergütung verlangt. Jede Mahnung wird unabhängig von den Verzugszinsen mit EURO 50,- in Rechnung gestellt.
6. Übertragung: Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder gesamte Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AGB auf Dritte zu übertragen. Vertragspartner ist in jedem Falle der Auftraggeber.
7. Jede erste Beauftragung endet ohne weiteres mit dem Abschluß der beauftragten Arbeiten oder dem Ablauf der vereinbarten Vertretungsfrist - je nachdem, was früher eintritt, es sei denn die Beauftragung wurde in Schriftform einvernehmlich verlängert (z.B. weil angestrebte Ergebnisse noch nicht vorliegen). In keinem Fall verlängert sich die erste Beauftragung, also das anfängliche Vertragsverhältnis stillschweigend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei einem fortgesetzten Beauftragungsverhältnis gilt, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von sechs Monaten (einem Halbjahr) zum Quartalsende.
8. Salvatorische Klausel, Höhere Gewalt, Sonstiges: Die schriftliche Aufhebung oder Änderung einer der bevorstehenden Bedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit anderer Bedingungen. Abgeschlossene Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte ihrer Bedingungen wirksam. Die Philipp kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Philipp die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat Philipp beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall von Mitarbeitern, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar waren und Philipp die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen Philipp mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Philipp berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird Philipp von etwaigen Vertragspflichten frei. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden grundsätzlich nicht getroffen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Berleburg Arfeld. Für das gesamte Rechtsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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